AGB

Unsere AGBs

1. Allgemeines / Vertragsgrundlagen
2. Berater
3. Rechte des Beraters
4. Pflichten des Beraters
5. Pflichten von MAGNETIX
6. Gewährleistung
7. Sponsoring; Übernahme / Wechsel von Beratern; Beraterteam
8. Rabatte und Provisionen
9. Werbung und Verkaufsförderung
10. Wettbewerbsverbot
11. Geheimhaltung
12. Abtretung, Verpfändung, Übertragung
13. Vertragsdauer und Vertragsverlängerung
14. Kündigung / Vertragsbeendigung
15. Eigentumsvorbehalt
16. Bildrechte
17. Bezugnahmen, Änderungsvorbehalt, Teilnichtigkeit und Gerichtsstand
18. Retouren


1. Allgemeines / Vertragsgrundlagen
Die MAGNETIX Wellness GmbH (im Folgenden MAGNETIX) ist ein Unternehmen, das weltweit über selbständige Vertriebspartner (im Folgenden: Berater) Magnetschmuck (im Folgenden: MAGNETIX-Produkte oder Produkte) vertreibt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln alle Kauf- und Verkaufsaktivitäten zwischen dem Berater und MAGNETIX. MAGNETIX erbringt ihre Leistungen gegenüber den Beratern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Berater
2.1. Berater ist die umseitig genannte natürliche volljährige oder juristische Person. Sollte eine juristische Person den Vertrag mit MAGNETIX abschließen, sind im Anmeldeantrag eine vertretungsberechtigte natürliche Person und der Sitz der juristischen Person zu benennen.
2.2. Selbständigkeit
Der Berater handelt als selbständiger Unternehmer. Er kauft und verkauft MAGNETIX-Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist nicht berechtigt, im Namen von MAGNETIX rechtliche Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen und darf gegenüber den Kunden nicht als Angestellter der MAGNETIX handeln. Produkte sind die im jeweils gültigen Katalog bezeichneten Waren, Werbeartikel, Drucksachen und sonstige Waren, die von MAGNETIX vermarktet werden.
2.3. Gewerbeanmeldung; Handelsregisteranmeldung
Der Berater wird alle erforderlichen gewerbe-, handelsregister- und steuerrechtlichen Anmeldungen selbst vornehmen und diese MAGNETIX in geeigneter Form (beglaubigte Kopien des Handelsregisterauszuges sowie der Gewerbeanmeldung) unaufgefordert spätestens 6 Monate nach Eingang des Beraterantrags nachweisen. Nur gewerblich angemeldete Berater sind dazu berechtigt, MAGNETIX-Produkte geschäftsmäßig nach Maßgabe dieser AGB zu vertreiben und Provisionen zu erhalten.
2.4. Beraterhandbuch
Das von MAGNETIX herausgegebene Beraterhandbuch gilt in der jeweils gültigen Fassung. Der Berater muss die im Beraterhandbuch aufgestellten Richtlinien über Bestellungen, Verkauf und Präsentation der Produkte und der Geschäftsideen gemäß der gültigen Fassung einhalten. MAGNETIX ist berechtigt, das Handbuch bei Bedarf zu ändern; sie wird den Berater hiervon in Kenntnis setzen.
2.5. Forderungen und Verbindlichkeiten
Forderungen von MAGNETIX gegen den Berater können mit Bonus- und Provisionsansprüchen (8.) aufgerechnet werden.
2.6 Erwerb der Starterpakete
Mit dem Erwerb eines Starterpakets und den gemäß 2.3 dieser AGB erfolgten Anmeldungen erfüllt der Berater die Voraussetzung zum Beginn der Beratertätigkeit. Der Erwerb eines Starterpakets ist verpf lichtend und ist mit der ersten Bestellung zu tätigen.

3. Rechte des Beraters
3.1. Der Berater darf in allen Ländern, die von MAGNETIX freigegeben wurden, MAGNETIX-Produkte, die er von MAGNETIX bezieht (4.2), anbieten, verkaufen und weitere Berater in das Geschäft einführen (Sponsoring, 7.).
3.2 Der Berater hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Vertrags-/Vertriebsgebiet und auch keinen Anspruch auf Exklusivität

4. Pflichten des Beraters
4.1. Produktpräsentation Die Präsentation der Produkte und der Geschäftsidee muss mit den Verhaltensstandards des Direktvertriebs des Bundesverbands Direktvertrieb Deutschland (abrufbar unter www.direktvertrieb. de/Verhaltensstandards.66.0.html) übereinstimmen. Die of f iziellen Bekanntmachungen von MAGNETIX sind einzuhalten und die jeweils neueste Ausgabe des Beraterhandbuchs (2.4) zu beziehen.
4.2. Der Berater darf MAGNETIX-Produkte nur direkt von MAGNETIX beziehen. Er hat MAGNETIX den jeweils gültigen Kaufpreis für die von ihm bei MAGNETIX bestellten und von diesen gelieferten Produkten zu bezahlen. Für Bestellungen gelten die jeweils gültigen MAGNETIX Katalogpreise abzgl. des dem Berater eingeräumten Rabatts. Ab Bekanntgabe der neuen Preisliste gelten für alle neuen Bestellungen die neuen Preise.
4.3. Der Berater hat die Kunden über die gesetzlichen und von MAGNETIX ergänzten Widerrufs- und/oder Rückgaberechte ordnungsgemäß zu informieren und sich zu diesem Zweck der von MAGNETIX vorbereiteten Kundenbelege zu bedienen. Bei einem Widerruf, welcher den Berater innerhalb von 14 Tagen nach dem gemäß Widerrufsbelehrung maßgeblichen Zeitpunkt erlangt, hat er den Kunden den Kaufpreis zu erstatten und die Ware zurückzunehmen. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur Warenrückgabe von MAGNETIX, welche das Retourenformular beinhaltet.
4.4. Der Berater darf weder das Unternehmen noch die Produkte, den Marketingplan, sein Einkommen oder die mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Umstände falsch, unvollständig oder sonst in irreführender Weise darlegen.

5. Pflichten von MAGNETIX
5.1. MAGNETIX wird den Berater bestmöglich im Rahmen des jeweils aktuellen Warensortiments beliefern und den Unternehmensrichtlinien entsprechend unterstützen. MAGNETIX wird die sich aus dem Beraterhandbuch ergebenden Verpf lichtungen erfüllen.
5.2. Hat der Berater aufgrund eines von einem Kunden ausgeübten Widerrufsrechts Produkte von diesem zurückgenommen und gibt der Berater diese an MAGNETIX zurück, erstattet MAGNETIX dem Berater sine obligo den jeweiligen Kaufpreis unter der Voraussetzung, dass sich die Produkte in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand bef inden und seit der Rückgabe der Ware an den Berater nicht mehr als 14 Tage verstrichen sind. Hat der Berater Produkte aufgrund einer Qualitätsrüge ordnungsgemäß zurückgegeben, hat er Anspruch auf Gutschrift. Die von MAGNETIX vorgeschriebenen Rücksendeformulare müssen ordnungsgemäß ausgefüllt sein.

6. Gewährleistung
6.1. MAGNETIX haftet dafür, dass die MAGNETIX-Produkte bei Gefahrübergang frei von Rechts- und Sachmängeln sind.
6.2.Of fensichtliche Mängel hat der Berater unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bei MAGNETIX zu rügen. Sonstige berechtigte Mängelrügen hinsichtlich der vertragstypischen Pf lichten und Beschaf fenheit der Ware können gleichfalls nur berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge nach Entdeckung unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Entdeckung des Mangels, schriftlich erhoben wird. Nach Weiterveräußerung der MAGNETIX-Produkte durch den Berater können Mängel, die unverzüglich nach Erhalt feststellbar sind, nicht mehr gerügt werden. 6.3. Nach berechtigter Mängelrüge leistet MAGNETIX Gewähr durch Ersatzlieferung oder Gutschrift.
6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.

7. Sponsoring; Übernahme / Wechsel von Beratern; Beraterteam
7.1. Sponsoring
Dem Berater ist es gestattet, weitere Berater in das Geschäft einzuführen (Sponsoring). Der Beraterantrag des gesponserten Beraters gilt jeweils auf das Eintrittsdatum als anzunehmen, falls diese nicht binnen 3 Tagen widersprochen wird. Führt der Berater weitere Berater in das MAGNETIX Geschäft ein, ist er verpf lichtet, die jeweils aktuellen Sponsoring-Richtlinien des Beraterhandbuches einzuhalten. Die neuen Berater sind von dem einführenden Berater bestmöglich zu schulen und zu unterstützen. Ehepartner, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft können nur gemeinsam (d.h. zusammen auf einem Antragsformular) gesponsert werden. Die Partner können sich nicht gegenseitig sponsern. Im Fall des Getrenntlebens oder der Scheidung der Ehe oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann bei gemeinsam gesponserten Partnern nur einer von diesen das Geschäft fortführen und Provisionen erhalten. In diesem Fall werden die Partner die MAGNETIX darüber informieren, welcher der Partner das Geschäft fortführt und provisionsberechtigt sein soll.
7.2. Übertragung / Wechsel
7.2.1. Ein Berater kann nicht ohne weiteres von einem zum anderen Sponsor überwechseln. Hierzu sind schriftliche Einwilligungen seines einführenden Sponsors und bis zum vierten Berater seiner Upline sowie der MAGNETIX erforderlich. MAGNETIX ist berechtigt, dem Wechsel eines Sponsors ohne Gründe zu widersprechen oder die Zustimmung zu verweigern.
7.2.2.Sollte ein Berater nicht die erforderlichen Zustimmungen zum Wechsel erhalten, kann er seinen Beratervertrag mit der MAGNETIX kündigen. Der Berater verliert nach Kündigung seine Downline und den Rabattstatus. Eine erneute Einschreibung in das Geschäft unter einem anderen Sponsor kann frühestens 6 Monate nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgen.
7.2.3. Das Verkaufen / Übertragen seiner Downline ist dem Berater generell nicht gestattet.
7.3. Übernahme von Team-Beratern
Im Falle der Kündigung eines Beratervertrages werden die Berater aus dessen Team dem nächsten aktiven Berater der Upline unterstellt. Die übernommenen Berater gelten nicht als gesponsert gemäß 7.1, der Erfolgsbonus wird dem übernehmenden Berater jedoch gemäß dem Marketingplan ausgezahlt. Die in der Downline des ausscheidenden Beraters stehenden Berater rücken mit Beginn des fünften Monats nach dessen Ausscheiden auf. Provisionen werden am ersten des Folgemonats an die Upline (laut Marketingplan) kompressioniert.
7.4 .Verlieren eines Marketing Direktors
Sollte der Berater noch nicht den Status eines Marketing Direktors erreicht haben und ein anderer Berater aus seiner Gruppe erreicht diesen Status vor ihm, muss der Berater innerhalb von 4 Monaten (ab Datum der Qualifikation des anderen Beraters) die Position des Marketing Direktors erreichen. Ansonsten verliert der Berater den anderen Berater aus seiner Gruppe und der andere Berater wird dem nächsten aktiven Marketing Direktor seiner Upline unterstellt.

8. Rabatte und Provisionen
Rabatte und Provisionen werden gemäß dem im aktuellen Beraterhandbuch festgelegten Marketingplan ab einem Betrag von 30,00 € ausbezahlt. Marketing-Direktoren müssen entsprechend diesem Plan aktiv und qualifiziert sein. Das heißt, eine Auszahlung von Provisionen erfolgt bei Beratern nur, wenn diese im Kalendermonat mindestens 130 Punkte PUV erreichen; Marketing-Direktoren müssen für eine Auszahlung von Provisionen neben 130 Punkten PUV weitere 1200 Punkte GUV erreichen. Wird einem Marketing-Direktor eine andere Downline unterstellt, erhält er Provision insoweit, als Dritten keine Rechte daran zustehen. MAGNETIX hat ein Zurückbehaltungsrecht an den Provisionen, bis die Rechte Dritter endgültig festgestellt sind. Die Provisionen werden auf ein vom Berater im System hinterlegtes Bankkonto ausgezahlt.

9. Werbung und Verkaufsförderung
Der Berater gibt MAGNETIX durch die Unterschriftsleistung in diesem Vertrag sein grundsätzliches Einverständnis zum unaufgeforderten Empfang von Werbung und Informationen in brief licher und elektronischer Form (E-Mail). Sollte Werbung nicht erwünscht sein, so wird der Berater diesen Wunsch dem Berater-Service mitteilen, damit seine Daten von den Verteilern entfernt werden.

10. Wettbewerbsverbot
Während der Vertragsdauer ist es dem Berater untersagt, sich direkt oder indirekt, durch oder mit anderen Personen oder F irmen, mit dem Verkauf oder Vertrieb von Konkurrenzprodukten anderer Direktvertriebsunternehmen zu befassen, einen solchen zu fördern, ein Konkurrenzunternehmen zu beraten und/oder es zu vertreten, es selbst zu erwerben oder sich – gleich in welcher Rechtsform – an einem solchen zu beteiligen.

11. Geheimhaltung
Der Berater ist verpf lichtet, über alle geschäftlichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Die Liste aller Personen (Name, Anschrift, Umsätze der Berater), die er in das MAGNETIX Geschäft eingeführt hat (Team), gilt als vertraulich und darf anderen Beratern oder sonstigen Personen nicht zur Verfügung gestellt werden. Diese Verpf lichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages. Wenn und soweit gesetzlich nicht etwas anderes gilt, ist der Berater insbesondere nicht berechtigt, Kundendaten zu eigenen Zwecken nach Vertragsbeendigung zu nutzen; dies gilt auch in Bezug auf Daten von Kunden, die er selbst geworben hat. Verstöße anderer Berater gegen diese AGB sollen MAGNETIX mitgeteilt werden, um die Einhaltung der Geschäftsgrundsätze zu gewährleisten.

12. Abtretung, Verpfändung, Übertragung
Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Beraters aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen und sind gegenüber MAGNETIX unwirksam. Die vollständige oder teilweise Übertragung der Rechte aus dem Beratervertrag auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MAGNETIX.

13. Vertragsdauer und Vertragsverlängerung
Der Vertrag kommt nach Erfüllung der in 2.3 genannten Voraussetzungen mit der Annahme des Beraterantrags durch MAGNETIX zustande und ist unbefristet gültig. Eine Vertragsübernahme (Übertragung der Rechte und Pf lichten aus diesem Vertrag) des Beratervertrags durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MAGNETIX.

14. Kündigung / Vertragsbeendigung
14.1. Der Berater kann den Vertrag zum Ende eines Monats durch eingeschriebenen Brief kündigen.
14.2. MAGNETIX kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen kündigen, insbesondere bei Verletzung der Bestimmungen aus Zif fern 4, 7, 10 und 11.
14.3. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der fehlende Nachweis der Gewerbeanmeldung/Handelsregisteranmeldung durch den Berater, die Nichteinhaltung oder Verletzung der im Handbuch dargestellten Grundsätze und Richtlinien durch den Berater nach erfolgter Abmahnung oder das Abwerben oder der Versuch des Abwerbens eigener oder anderer Berater der MAGNETIX durch den Berater zu anderen Unternehmen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Berater sich zu Unrecht Boni ausweist oder sich in kollusivem Zusammenwirken an der Manipulation von Vermittlungsprovisionen beteiligt.
14.4. Im Falle der Vertragsbeendigung wird von MAGNETIX einwandfreie Vorratsware zu Einstandspreisen zurückgenommen. Hat das Vertragsverhältnis länger als 6 Monate gedauert, wird seitens MAGNETIX ein Bearbeitungsentgelt von 10 % des Einstandspreises berechnet werden. Die Rückgabe seitens des Beraters muss innerhalb von 14 Tagen nach Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Die Rücknahme von Werbematerialien, Prospekten, Preislisten, F lyern, Promotionsartikeln, Produkten aus Sonderaktionen und Produktsets ist ausgeschlossen. Der Berater kann MAGNETIX noch in seinem Besitz bef indliche Ware unter folgenden Voraussetzungen zum Rückkauf anbieten: Die Ware muss sich in einwandfreiem und wiederverkaufbarem Zustand befinden, darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss noch zum aktuellen Sortiment von Magnetix gem. dem jeweils gültigen Katalog gehören. Der Rücknahmepreis für die zurückgenommene Ware beträgt 90 % des jeweils vom Berater bezahlten Preises. Der Berater trägt die Versandkosten bei Rücksendung. Ohrstecker können aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für andere Produkte, bei denen Gründe der Hygiene der Rücknahme entgegenstehen.
14.5. Im Fall der außerordentlichen Kündigung (14.3) ist die Rücknahme (14.4) ausgeschlossen.
14.6. Im Fall des Todes eines MAGNETIX Beraters treten dessen Erben oder bei Aussetzung und Annahme eines entsprechenden Vermächtnisses der Vermächtnisnehmer in die Rechte und Pf lichten aus dem zwischen dem Berater und MAGNETIX bestehenden Vertrag ein. Insbesondere Bonus-/Provisions- und andere Zahlungen, die im Rahmen des MAGNETIX Marketingplans gezahlt werden und auf die der Erblasser einen Anspruch gehabt hätte, werden an den Erben / Vermächtnisnehmer ausbezahlt. Das Geschäft des verstorbenen Beraters kann nur von einer Person (Erbe / Vermächtnisnehmer) fortgeführt werden. Diese muss einen Beraterantrag stellen und die Voraussetzungen nach 2.3 erfüllen. Sollten mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer werden, kann MAGNETIX den Vertrag kündigen, wenn nicht innerhalb von 8 Wochen eine Person benannt wird, mit der der Vertrag als Einzelperson fortgeführt wird.
14.7. Zu Lebzeiten kann die gesamte Downline mit allen Rechten und Pf lichten aus dem Beratervertrag nach 12. bzw. 13 übertragen werden.

15. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der MAGNETIX aus dem Beratervertrag im Eigentum von MAGNETIX. Der Berater ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Berater der MAGNETIX zur Sicherheit ab. MAGNETIX nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Berater neben MAGNETIX ermächtigt, wobei sich MAGNETIX verpf lichtet, die Abtretung nicht of fen zu legen und die Forderung nicht einzuziehen, solange der Berater seinen Zahlungsverpf lichtungen ihr gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröf fnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der MAGNETIX um mehr als 10%, wird MAGNETIX auf Verlangen des Beraters Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

16. Bildrechte
Die in den Publikationen verwendeten Abbildungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der MAGNETIX und ausschließlich im Zusammenhang mit der MAGNETIX-Beratertätigkeit verwendet werden. Produktbilder die im Partner Portal einzusehen sind, können auf den Webseiten der Berater genutzt werden. Im Partner-Portal einzusehende Bilder, auf denen Menschen oder Tiere abgebildet sind, dürfen nicht verwendet werden; insoweit stehen nur MAGNETIX die entsprechenden Lizenz- und Nutzungsrechte zu, welche jedoch nicht auf Berater übertragen werden können. Jede Bearbeitung oder Umgestaltung der Abbildungen / Bilder, die Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte, das Abfotograf ieren, die zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder die Änderung mittels anderer elektronischer Hilfsmittel, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch MAGNETIX zulässig.

17. Bezugnahmen, Änderungsvorbehalt, Teilnichtigkeit und Gerichtsstand
17.1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Richtlinien dieses Vertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils aktuellen Beraterhandbuches.
17.2. Zur Wahrung einer einheitlichen Verkaufsorganisation, der Anpassung von Geschäftsabläufen an rechtliche und technische Änderungen sowie zur Vermeidung von Widersprüchen und Unbilligkeiten, die sich insbesondere aus der Anwendung unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen sowie beim Aufbau eines weltweiten Vertriebes ergeben können, ist MAGNETIX berechtigt, Richtlinien und AGB unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Berater zu ändern.
17.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
17.4. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

18. Retouren
18.1. Magnetix gewährt dem Berater ein 14 tägiges Rücksendungsrecht ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei einem Widerruf muss die Ware in verkaufsfähigem Zustand inkl. eventueller Beigaben und Vergünstigungen in einer der Beschaffenheit des Produktes nicht schädlichen Transportverpackung an Magnetix gesendet werden. Magnetix gewährleistet einen Umtausch gegen Berechnung der Versandkosten oder eine Gutschrift, welche entsprechend der ursprünglich gewählten Zahlungsmethode erfolgt. Magnetix akzeptiert nur Rücksendungen bis zu einer Anzahl von 10 Artikeln. Artikel aus Sonderangeboten, Beigaben zu Katalogen, Startersets, Tisch-/Ringpresenter und PP-Artikel sind vom Rücksendungsrecht ausgeschlossen.
18.2. Für Endkunden gewährt Magnetix eine 30 Tage Vertrauensgarantie. Innerhalb dieser kann ein im jeweils aktuellen Katalog angebotener Artikel gegen Vorlage der durch den Berater ausgestellten Quittung zurückgegeben werden. Eine Rückgabe nach der gesetzlichen Widerrufsfrist, aber innerhalb der 30 Tage Vertrauensgarantie, kann gegen eine Gutschrift abzgl. 15% Bearbeitungsgebühr erfolgen. Ein Umtausch ist ebenso möglich. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
18.3. Gegenüber Endkunden gewährt Magnetix eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufdatum beim Berater. Die Gewährung erfolgt gegen Vorlage der durch den Berater ausgestellten Quittung und der Verwendung der durch Magnetix bereitgestellten Formulare. Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Formulare, speziell wenn Artikel nicht aufgeführt sind, werden von Magnetix nicht bearbeitet. Magnetix behält sich vor Material- und Verarbeitungsfehler in der Gewährleistungsfrist kostenlos zu reparieren, den Artikel auszutauschen, Ersatz zu liefern oder den Kaufbetrag gutzuschreiben. Die Entscheidung darüber obliegt Magnetix. Unberechtigte Einsendungen, beispielsweise ohne Quittung, werden auf Kosten des Beraters an diesen zurückgesendet. Die Reparatur, der Austausch, die Ersatzlieferung bewirkt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um weitere 2 Jahre. Der Berater hat jeweils nachzuweisen, in welcher Bestellung er die Ware erworben hat.
18.4. Bei Rücksendungen von Einzelartikeln aus einem Kombi-/Setangebot, wo ein Austausch für Magnetix nicht möglich ist, kann der Berater oder Endkunde ein Alternativprodukt wählen, welches im Wert dem zurückgesendeten Artikel entspricht.